27.06.2022

Verabschiedung der Richtlinie für Mindestlöhne in Europa

Am 7.6.2022 haben der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments eine vorläufige politische Einigung über den Entwurf einer Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU erzielt. Mit diesem neuen Rechtsakt soll - sobald er endgültig angenommen ist - die Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne gefördert und dadurch dazu beigetragen werden, angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa zu schaffen.

Die EU strebt eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen an. Eine gerechte Entlohnung, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, ist einer der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte. Um diesen Grundsatz zu verwirklichen, beabsichtigt die EU, einen Rahmen für angemessene Mindestlöhne in Europa zu schaffen, und nicht, einen gemeinsamen europäischen Mindestlohn festzusetzen.

Die Richtlinie über Mindestlöhne soll keine Einheitslösung sein. Unterschiedliche Traditionen und Ausgangspunkte sollen Berücksichtigung finden und die Rolle der Sozialpartner und der Tarifverhandlungen gestärkt werden. Fairer Wettbewerb, eine breite Tarifbindung und angemessene Mindestlöhne sollen die EU stärker machen. Die neue Richtlinie gibt ein klares Ziel von 80 %Tarifbindung vor.

Welche Verbesserungen sind aufgrund der Vorschriften der EU über Mindestlöhne zu erwarten?

In der EU bestehen große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug die tarifvertragliche Abdeckung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf die Höhe der Mindestlöhne. Dies ist u.a. auf die überaus unterschiedlichen Arbeitsmarktmodelle und unterschiedlichen Lohnniveaus in den einzelnen Mitgliedstaaten zurückzuführen.

Mit der Richtlinie über Mindestlöhne soll ein Verfahrensrahmen zur Förderung angemessener Mindestlöhne in der gesamten EU eingeführt werden, der insbesondere Folgendes zum Ziel hat:
  • Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung;
  • Förderung von gesetzlichen Mindestlöhnen auf einem angemessenen Niveau;
  • Verbesserung des tatsächlichen Zugangs zum Mindestlohnschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;

Die erzielte Einigung muss vom AStV bestätigt werden. Im Anschluss daran erfolgt eine förmlichen Abstimmung sowohl im Rat als auch im Europäischen Parlament.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Mehr zum Thema:

Aufsatz:
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne vom 28.10.2020 - kompetenzrechtliche und anwendungsbezogene Fragen, Martin Franzen, ZFA 2021, 157

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EU-Rat PM vom 7.6.2022
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