08.03.2018

Verlängerung der Sonderregelung bei ALG I für überwiegend nur kurz befristet Beschäftigte beschlossen

Eine Sonderregelung ermöglicht momentan überwiegend nur kurz befristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen einfacheren Zugang zum Arbeitslosengeld. Das Bundeskabinett hat am 7.3.2018 eine Verlängerung dieser Sonderregelung zum Arbeitslosengeld bis zum Sommer 2021 beschlossen.

Insbesondere der Kulturbereich ist davon betroffen. Künstler und Kreative profitieren von der Verlängerung der Vorschrift, die ansonsten schon zum 31.7. dieses Jahres ausgelaufen wäre.

Die Koalitionsparteien haben sich mit der neuen Koalitionsvereinbarung das Ziel gesetzt, eine sachgerechte Anschlussregelung zu schaffen, die den Besonderheiten der Beschäftigungsdauer in der Kultur Beschäftigten hinreichend Rechnung trägt. Bis zum Sommer 2021 hat die Bundesregierung nun die Zeit, um unter intensiver Einbindung der Verbände eine gute dauerhafte Lösung für den Kulturbereich zu entwickeln.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

 

Bundesregierung PM Nr. 54/2018 vom 7.3.2018
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