Videoverhandlungen bei der Düsseldorfer Arbeitsgerichtsbarkeit
Beim ArbG und LAG Düsseldorf stehen aktuell zwei Sitzungssäle zur Verfügung, die mit Videokonferenztechnik (Laptop, Kamera und großem Bildschirm) ausgestattet sind und Sitzungen per Videoübertragung ermöglichen. Die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten können der mündlichen Verhandlung jetzt aufgrund neu zur Verfügung gestellter Zugänge über einen Browser beitreten und sich damit unkompliziert online dazu schalten. Notwendig ist hierfür lediglich ein internetfähiger Computer mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Headset.
Rechtsgrundlage für die Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung ist § 128a ZPO. Über den Einsatz der Videotechnik entscheiden die Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit nach Eignung des Falls unter Berücksichtigung der Belange der Prozessbeteiligten.
Laut Brigitte Göttling, Präsidentin des LAG Düsseldorf, sollen auch die weiteren ArbG im Geschäftsbereich des LAG Düsseldorf mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden und in Kürze ebenfalls Verhandlungen per Videokonferenz anbieten können, um in der Zeit der Pandemie den Sitzungsbetrieb aufrechtzuerhalten.
LAG Düsseldorf PM vom 24.2.2021
Rechtsgrundlage für die Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung ist § 128a ZPO. Über den Einsatz der Videotechnik entscheiden die Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit nach Eignung des Falls unter Berücksichtigung der Belange der Prozessbeteiligten.
Laut Brigitte Göttling, Präsidentin des LAG Düsseldorf, sollen auch die weiteren ArbG im Geschäftsbereich des LAG Düsseldorf mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden und in Kürze ebenfalls Verhandlungen per Videokonferenz anbieten können, um in der Zeit der Pandemie den Sitzungsbetrieb aufrechtzuerhalten.