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Vorerst keine BAG-Entscheidung zur Mitbestimmung bei Twitter
Der Erste Senat des BAG hat in einem Streitfall über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung eines Twitter Accounts durch die Arbeitgeberseite keine Entscheidung in der Sache getroffen. Das Verfahren war von einem unternehmensübergreifend gebildeten Gesamtbetriebsrat eingeleitet worden. Das BAG hat entschieden, dass der der Errichtung des Gesamtbetriebsrats zugrunde liegende Zuordnungstarifvertrag aus tarifrechtlichen Gründen unwirksam war. Das Begehren des Gesamtbetriebsrats war damit bereits unzulässig.