Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Edith Gräfl im Ruhestand
Edith Gräfl war nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung zunächst als Rechtsanwältin tätig. Im Dezember 1982 trat sie in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und war dort an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig. Im Januar 1994 wechselte sie in die sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit, zunächst an das Arbeitsgericht Chemnitz als weitere aufsichtsführende Richterin bei gleichzeitiger Abordnung zum Sächsischen Landesarbeitsgericht. Im Januar 1995 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Sächsischen Landesarbeitsgericht ernannt.
Edith Gräfl wurde im Februar 1998 zur Richterin am BAG berufen und war zunächst dem Sechsten Senat zugeteilt. Nach einem Wechsel in den Siebten Senat als stellvertretende Vorsitzende wurde sie im Juli 2010 zur Vorsitzenden Richterin am BAG ernannt und dem für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Dritten Senat zugeteilt. Mit Wirkung vom 1.10.2014 übernahm Frau Gräfl den Vorsitz im Siebten Senat, der im Wesentlichen zuständig ist für das formelle Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung.
Edith Gräfl setzte während ihrer Tätigkeit im Dritten Senat im gesamten Betriebsrentenrecht richtungsweisende Akzente. Vor allem hervorzuheben ist die Rechtsprechung zur Neuordnung von Versorgungsregelungen, zu Rentenanpassungen, zum Antidiskriminierungsrecht sowie zur Einstandspflicht des Arbeitgebers für die über Pensionskassen durchzuführenden Versorgungsleistungen. Nach ihrem Wechsel in den Siebten Senat hat sie die Rechtsprechung zum Befristungsrecht, das während ihrer Amtszeit in weiten Teilen neu kodifiziert wurde, entscheidend geprägt. Unter ihrem Vorsitz hat der Siebte Senat des BAG wesentlich dazu beigetragen, die Anforderungen des nationalen Befristungsrechts mit denen des Grundgesetzes und des Unionsrechts in Einklang zu bringen. Zudem hat sie die Rechtsprechung des Siebten Senats im Anschluss an die Änderung zahlreicher organisatorischer Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz im Jahr 2001 grundlegend beeinflusst. Vor allem sind die Grundsätze für Vergütungsansprüche von Mandatsträgern weiter ausgestaltet und die Voraussetzungen für die Ausübung von Beteiligungsrechten bei unternehmensübergreifenden Betriebsstrukturen und Konzernsachverhalten einer Klärung zugeführt worden. In allen Senaten, in denen sie tätig war, setzte sie sich erfolgreich für Transparenz und Beständigkeit von Rechtsprechung ein mit dem Ziel, Rechtsfrieden durch das notwendige Maß an Rechtssicherheit zu stiften.
Edith Gräfl war von 2008 bis 2014 Präsidentin des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes und außerdem langjähriges Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats des BAG.
BAG PM Nr. 24 vom 1.9.2021
Edith Gräfl wurde im Februar 1998 zur Richterin am BAG berufen und war zunächst dem Sechsten Senat zugeteilt. Nach einem Wechsel in den Siebten Senat als stellvertretende Vorsitzende wurde sie im Juli 2010 zur Vorsitzenden Richterin am BAG ernannt und dem für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Dritten Senat zugeteilt. Mit Wirkung vom 1.10.2014 übernahm Frau Gräfl den Vorsitz im Siebten Senat, der im Wesentlichen zuständig ist für das formelle Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung.
Edith Gräfl setzte während ihrer Tätigkeit im Dritten Senat im gesamten Betriebsrentenrecht richtungsweisende Akzente. Vor allem hervorzuheben ist die Rechtsprechung zur Neuordnung von Versorgungsregelungen, zu Rentenanpassungen, zum Antidiskriminierungsrecht sowie zur Einstandspflicht des Arbeitgebers für die über Pensionskassen durchzuführenden Versorgungsleistungen. Nach ihrem Wechsel in den Siebten Senat hat sie die Rechtsprechung zum Befristungsrecht, das während ihrer Amtszeit in weiten Teilen neu kodifiziert wurde, entscheidend geprägt. Unter ihrem Vorsitz hat der Siebte Senat des BAG wesentlich dazu beigetragen, die Anforderungen des nationalen Befristungsrechts mit denen des Grundgesetzes und des Unionsrechts in Einklang zu bringen. Zudem hat sie die Rechtsprechung des Siebten Senats im Anschluss an die Änderung zahlreicher organisatorischer Vorschriften im Betriebsverfassungsgesetz im Jahr 2001 grundlegend beeinflusst. Vor allem sind die Grundsätze für Vergütungsansprüche von Mandatsträgern weiter ausgestaltet und die Voraussetzungen für die Ausübung von Beteiligungsrechten bei unternehmensübergreifenden Betriebsstrukturen und Konzernsachverhalten einer Klärung zugeführt worden. In allen Senaten, in denen sie tätig war, setzte sie sich erfolgreich für Transparenz und Beständigkeit von Rechtsprechung ein mit dem Ziel, Rechtsfrieden durch das notwendige Maß an Rechtssicherheit zu stiften.
Edith Gräfl war von 2008 bis 2014 Präsidentin des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes und außerdem langjähriges Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats des BAG.