Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Dr. Gerhard Reinecke verstorben
Herr Dr. Reinecke wurde im Mai 1945 geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und seiner Promotion im September 1975 war er als wissenschaftlicher Assistent an der Freien Universität Berlin tätig. Im Juni 1976 trat er als Richter in die Arbeitsgerichtsbarkeit Berlins ein. Danach war er für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BAG abgeordnet.
1990 wurde er zum Vorsitzenden Richter am LAG Berlin ernannt und im Juli 1991 zum Richter am BAG berufen. Er gehörte zunächst dem Fünften Senat an und leitete seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Mai 1999 den Dritten Senat des BAG.
In dieser Funktion hat Herr Dr. Reinecke vor allem die Entwicklung des Betriebsrentenrechts nachhaltig geprägt. Diese Rechtsmaterie im Schnittpunkt vielfältig divergierender Interessen ist für Unternehmen, Arbeitnehmer und Rentner ebenso existentiell wie für das System der Alterssicherung in Deutschland. Dass ihre Anpassung an die teilweise rasant verlaufene, auch unionsrechtlich geprägte Entwicklung gelang, indem sie Bewährtes schützte und Neues behutsam und umsichtig einpasste, ist nicht zuletzt das bleibende Verdienst von Herrn Dr. Reinecke.
Herr Dr. Reinecke hat lange Zeit als Mitglied des Präsidialrats und des Präsidiums des BAG Verantwortung für die Personalentscheidungen und die Organisation des Gerichts mitgetragen.
BAG PM Nr. 34 vom 8.9.2022
1990 wurde er zum Vorsitzenden Richter am LAG Berlin ernannt und im Juli 1991 zum Richter am BAG berufen. Er gehörte zunächst dem Fünften Senat an und leitete seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Mai 1999 den Dritten Senat des BAG.
In dieser Funktion hat Herr Dr. Reinecke vor allem die Entwicklung des Betriebsrentenrechts nachhaltig geprägt. Diese Rechtsmaterie im Schnittpunkt vielfältig divergierender Interessen ist für Unternehmen, Arbeitnehmer und Rentner ebenso existentiell wie für das System der Alterssicherung in Deutschland. Dass ihre Anpassung an die teilweise rasant verlaufene, auch unionsrechtlich geprägte Entwicklung gelang, indem sie Bewährtes schützte und Neues behutsam und umsichtig einpasste, ist nicht zuletzt das bleibende Verdienst von Herrn Dr. Reinecke.
Herr Dr. Reinecke hat lange Zeit als Mitglied des Präsidialrats und des Präsidiums des BAG Verantwortung für die Personalentscheidungen und die Organisation des Gerichts mitgetragen.