Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Ernst Fischermeier im Ruhestand
In dieser Funktion hat Herr Dr. Fischermeier die Auslegung des neuen Tarifvertragsrechts des öffentlichen Dienstes sowie die Rechtsprechung zum Insolvenzarbeitsrecht und zum kirchlichen Arbeitsrecht entscheidend mitgeprägt. Die unter seinem Vorsitz ergangenen Entscheidungen zur Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt sind nicht nur in der Fachwelt, sondern auch in der Öffentlichkeit auf großes Interesse gestoßen und haben eine intensive Diskussion über das anfechtungsrechtliche Verständnis des Bargeschäfts angestoßen, die zur Änderung des § 142 InsO durch den Gesetzgeber geführt hat.
Als Mitglied des Präsidialrats hat sich Dr. Ernst Fischermeier viele Jahre mit ganzer Kraft und großem Erfolg für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Dort wurden seine Persönlichkeit, sein Sachverstand und seine Kollegialität hoch geschätzt. Mit zahlreichen Publikationen, insbesondere zum Recht der außerordentlichen Kündigung und dem Kirchenarbeitsrecht, hat er sich in der Fachöffentlichkeit hohes Ansehen erworben.
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