07.06.2018

Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Ernst Fischermeier im Ruhestand

Mit Ablauf des 31.5.2018 tritt der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Ernst Fischermeier in den Ruhestand.

Herr Dr. Fischermeier wurde 1952 in Nürnberg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juli 1983 in den Richterdienst des Freistaats Bayern ein. 1986 wurde er promoviert. Nach Tätigkeiten beim Landesarbeitsgericht Nürnberg, beim bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie als Vorsitzender Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht kam er im Juni 1994 zum Bundesarbeitsgericht und leitete dort zuletzt - seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im März 2005 - den Sechsten Senat.

In dieser Funktion hat Herr Dr. Fischermeier die Auslegung des neuen Tarifvertragsrechts des öffentlichen Dienstes sowie die Rechtsprechung zum Insolvenzarbeitsrecht und zum kirchlichen Arbeitsrecht entscheidend mitgeprägt. Die unter seinem Vorsitz ergangenen Entscheidungen zur Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt sind nicht nur in der Fachwelt, sondern auch in der Öffentlichkeit auf großes Interesse gestoßen und haben eine intensive Diskussion über das anfechtungsrechtliche Verständnis des Bargeschäfts angestoßen, die zur Änderung des § 142 InsO durch den Gesetzgeber geführt hat.

Als Mitglied des Präsidialrats hat sich Dr. Ernst Fischermeier viele Jahre mit ganzer Kraft und großem Erfolg für die Belange der Richterschaft eingesetzt. Dort wurden seine Persönlichkeit, sein Sachverstand und seine Kollegialität hoch geschätzt. Mit zahlreichen Publikationen, insbesondere zum Recht der außerordentlichen Kündigung und dem Kirchenarbeitsrecht, hat er sich in der Fachöffentlichkeit hohes Ansehen erworben.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des BAG veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

BAG PM Nr. 28/2018 vom 31.5.2018
Zurück