Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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04.04.2014

BSG kippt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für "Syndikusanwälte" - aber Vertrauensschutz für Altfälle

BSG 3.4.2014, B 5 RE 13/14 R u.a.

Das BSG hat entschieden, dass abhängig beschäftigte "Syndikusanwälte" keinen Befreiungsanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, und damit eine lange umstrittene Rechtsfrage geklärt. Die Entscheidung betrifft allerdings nur anhängige und künftige Verfahren. Für "Syndikusanwälte", die bereits von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind, soll sich aus Gründen des Vertrauensschutzes nichts ändern.

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02.04.2014

Bundeskabinett beschließt Mindestlohn

Das Bundeskabinett hat am 2.4.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Kernpunkt der geplanten Neuregelung ist die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zum 1.1.2015. Abweichungen hiervon durch allgemeinverbindliche Tarifverträge sollen bis zum 31.12.2016 möglich sein. Weitere Ziele der Gesetzesinitiative sind die Öffnung des AEntG für alle Branchen und die Erleichterung der Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen.

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02.04.2014

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst nach dritter Verhandlungsrunde

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben am 1.4.2014 eine Einigung im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes erzielt. Die 2,1 Mio. Beschäftigten von Bund und Kommunen sollen danach über zwei Jahre eine deutliche Lohnerhöhung i.H.v. 5,4 Prozent erhalten. Hinzu kommen eine Anhebung des Jahresurlaubs und Verbesserungen für Auszubildende.

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02.04.2014

Zum Geltungsbereich eines Bundes-Rahmentarifvertrags (hier: Garten- und Landschaftsbau)

LAG Berlin-Brandenburg 13.02.2014, 21 Sa 745/13

Für die Anwendbarkeit des Bundes-Rahmentarifvertrags Garten- und Landschaftsbau reicht es bereits aus, dass die Gartenbau-Berufsgenossenschaft materiell für den jeweiligen Betrieb zuständig ist. Ob sich eine andere Berufsgenossenschaft durch Bescheid für zuständig erklärt, ist dagegen unerheblich.

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31.03.2014

Keine Mitbestimmungsrechte bei Versetzung der Tür zum Betriebsratsbüro

Hessisches LAG 3.3.2014, 16 TaBVGa 214/13

Dem Betriebsrat stehen keine Mitbestimmungsrechte bei der Versetzung der Tür zum Betriebsratsbüro um einige Meter im Rahmen einer Umbaumaßnahme zu. Die Betriebsratsarbeit wird hierdurch nicht behindert. Zudem hat der Betriebsrat lediglich einen Anspruch auf angemessene Unterbringung.

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27.03.2014

Bundesregierung beschließt Senkung des Krankenversicherungsbeitrags

Am 26.3.2014 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Dieser sieht eine Senkung des Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14,6 Prozent und eine Festschreibung des Arbeitgeberanteils auf 7,3 Prozent vor. Außerdem sollen die pauschalen Zusatzbeiträge abgeschafft werden.

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26.03.2014

Bundesfamilienministerium stellt Pläne für ElterngeldPlus vor

Das Bundesfamilienministerium hat jetzt die Pläne für die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) vorgestellt. Ziel der Reform ist es, die Elternzeit flexibler zu machen und den Einstieg in die Berufstätigkeit nach der Geburt des Kindes zu ermöglichen, ohne dadurch einen Teil des Elterngeldanspruchs einzubüßen. Eltern mit einer Teilzeitbeschäftigung sollen hiernach doppelt so lang wie bisher Elterngeld beziehen und dadurch das volle Elterngeldbudget ausnutzen können.

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26.03.2014

Radio Bremen: Personalrat darf bei Einsatz neuer freier Mitarbeiter nicht mitbestimmen

VG Bremen 7.3.2014, P K 794/13.PVL

Der Beginn von arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen freier Mitarbeiter zu Radio Bremen unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats, da insoweit erschöpfende tarifliche Regelungen bestehen. Es handelt sich dabei nicht um eine "Maßnahme" i.S.d. § 58 Abs. 1 Bremsches Personalvertretungsgesetz (BremPersVG).

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26.03.2014

Arbeitgeber müssen Hunde am Arbeitsplatz nicht dulden

LAG Düsseldorf 24.3.2014, 9 Sa 1207/13

Arbeitgeber können im Rahmen ihres Direktionsrechts festlegen, unter welchen Bedingungen die Arbeit zu leisten ist. Hierzu gehört auch, ob und unter welchen Bedingungen ein Hund mit ins Büro gebracht werden darf. Ist das Mitbringen von Hunden grds. erlaubt, so kann der Arbeitgeber im Einzelfall dennoch untersagen, einen Hund mit zur Arbeit zu bringen, wenn dieser aufgrund seines aggressiven Verhaltens den Arbeitsablauf stört. Hierin liegt weder eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes noch Mobbing.

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25.03.2014

Bestellmütter haben keinen Anspruch auf Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub

EuGH 18.3.2014, C-167/12 u. C-363/12

Einer Frau, die im Rahmen einer Ersatzmuttervereinbarung im rechtlichen Sinn Mutter eines Kindes geworden ist, muss nach dem Unionsrecht kein dem Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub ähnlicher Urlaub gewährt werden. Die Richtlinie über schwangere Arbeitnehmerinnen bezweckt lediglich den Gesundheitsschutz der Mutter wegen ihrer besonderen Verletzlichkeit infolge von Schwangerschaft und Entbindung. Eine Bestellmutter, die das Kind selbst nicht ausgetragen hat, fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

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