04.06.2021

EU-Kommission schlägt Rahmen für die europäische digitale Identität (EUid) vor

Die Europäische Kommission hat am 3.6.2021 einen Rahmen für eine europäische digitale Identität (EUid) vorgeschlagen, die allen Bürgern, Einwohnern und Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden mit einem Klick auf ihrem Handy ihre Identität nachweisen, Dokumente in elektronischer Form weitergeben und mit ihrer in ganz Europa anerkannten nationalen digitalen Identifizierung europaweit Online-Dienste nutzen können. Sehr große Plattformen werden verpflichtet sein, die Verwendung von EUid-Brieftaschen auf Verlangen des Nutzers, beispielsweise zum Nachweis des Alters, zu akzeptieren. Die Verwendung von EUid-Brieftaschen wird stets im Ermessen des Nutzers liegen.

Margrethe Vestager, die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, sagte: "Dank der europäischen digitalen Identität werden wir in jedem Mitgliedstaat ohne zusätzliche Kosten und mit weniger Hürden dasselbe tun können wie zu Hause, ob wir nun außerhalb unseres Heimatlandes eine Wohnung mieten oder ein Bankkonto eröffnen wollen. Und dies auf sichere und transparente Weise. Wir werden also selbst entscheiden, wie viele unserer persönlichen Informationen wir mit wem und zu welchem Zweck teilen möchten."

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton ergänzte: "Die Bürgerinnen und Bürger der EU erwarten nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit, sondern auch an Benutzerfreundlichkeit - ob sie es nun mit nationalen Verwaltungen zu tun haben, z.B. um eine Steuererklärung abzugeben, oder sich an einer europäischen Universität einschreiben wollen und sich dazu ausweisen müssen. Die EUid-Brieftaschen bieten ihnen eine neue Möglichkeit, Daten für alle Arten von Dienstleistungen zu speichern und zu nutzen, angefangen bei der Abfertigung am Flughafen bis hin zur Anmietung eines Autos. Es geht darum, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Wahl zu geben. Auch unseren großen und kleinen europäischen Unternehmen wird die digitale Identität zugutekommen: Sie werden ein breites Spektrum neuer Dienstleistungen anbieten können, denn der Vorschlag liefert eine Lösung für einen sicheren und vertrauenswürdigen Identifizierungsdienst."

Der Rahmen für die europäische digitale Identität (EUid-Rahmen)

Die neue Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie Unternehmen digitale Brieftaschen zur Verfügung stellen, in denen sie ihre nationale digitale Identität mit den Nachweisen anderer persönlicher Attribute (z.B. Führerschein, Abschlusszeugnisse, Bankkonto usw.) verknüpfen können. Diese Brieftaschen können von Behörden oder privaten Einrichtungen bereitgestellt werden, sofern sie von einem Mitgliedstaat anerkannt sind.

Dank der neuen EUid-Brieftaschen werden alle Europäerinnen und Europäer online auf Dienste zugreifen können, ohne private Identifizierungsmethoden nutzen oder unnötig personenbezogene Daten weitergeben zu müssen. Mit dieser Lösung erhalten sie die volle Kontrolle über die Daten, die sie weitergeben.

Der Rahmen für die europäische digitale Identität wird:

  • für alle zur Verfügung stehen, die ihn nutzen wollen: Alle EU-Bürger, -Einwohner und -Unternehmen, die die europäische digitale Identität nutzen möchten, werden dies tun können.
  • weithin nutzbar sein: Die EUid-Brieftaschen werden weithin verwendbar sein, um Nutzer zu identifizieren oder bestimmte persönliche Attribute nachzuweisen und ihnen so Zugang zu öffentlichen und privaten digitalen Diensten in der gesamten Union zu ermöglichen.
  • den Nutzerinnen und Nutzern die Kontrolle über ihre Daten geben: Die EUid-Brieftaschen werden es den Menschen ermöglichen, darüber zu entscheiden, welche Aspekte ihrer Identität, Daten und Zertifikate sie an Dritte weitergeben, und den Überblick darüber zu behalten. Die Kontrolle durch die Nutzer sorgt dafür, dass lediglich erforderliche Informationen weitergegeben werden.

Damit der Vorschlag so bald wie möglich umgesetzt werden kann, wird er durch eine Empfehlung ergänzt. Darin fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, bis September 2022 ein gemeinsames Instrumentarium zu schaffen und unverzüglich mit den erforderlichen Vorarbeiten zu beginnen. Dieses Instrumentarium sollte die technische Architektur, Normen, Leitlinien und bewährte Verfahren umfassen.

Nächste Schritte

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor an den technischen Aspekten der europäischen digitalen Identität arbeiten. Die Kommission wird die Umsetzung des Rahmens für die europäische digitale Identität als Teil des Programms "Digitales Europa" unterstützen. Zudem sehen viele Mitgliedstaaten in ihren nationalen Plänen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität Projekte zur Umsetzung von Lösungen für elektronische Behördendienste, einschließlich der europäischen digitalen Identität, vor.

Hintergrund

Der Digitale Kompass 2030 der Kommission enthält eine Reihe von Vorgaben und Etappenzielen, zu deren Verwirklichung die europäische digitale Identität beitragen wird. So sollen bis 2030 beispielsweise alle öffentlichen Dienste online verfügbar sein, alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben und 80 % der Bevölkerung eine eID-Lösung nutzen.

Bei dieser Initiative baut die Kommission auf dem bestehenden grenzüberschreitenden Rechtsrahmen für vertrauenswürdige digitale Identitäten sowie auf der Initiative für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in Europa (eIDAS-Verordnung) auf. Dieser Rahmen wurde 2014 geschaffen und bildet die Grundlage für die grenzüberschreitende elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Zertifizierung von Websites in der EU. Rund 60 % der Europäerinnen und Europäer können bereits vom derzeitigen System profitieren.

Die Mitgliedstaaten sind derzeit jedoch nicht verpflichtet, überhaupt ein nationales digitales Identifizierungsmittel zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass es mit denen anderer Mitgliedstaaten interoperabel ist. Dies führt zu großen Unterschieden zwischen den Ländern. Mit dem vorliegenden Vorschlag werden diese Mängel behoben, indem die Wirksamkeit des Rechtsrahmens verbessert und sein Nutzen auf den Privatsektor und die mobile Nutzung ausgeweitet wird.

EU-Kommission PM vom 3.6.2021
Zurück