Anpassung des Mehrwertsteuer-Systems zum 1.1.2015
Parallel hierzu wird eine kleine einzige Anlaufstelle eingerichtet, was die Kosten und den Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen erheblich senkt. Über die kleine einzige Anlaufstelle können Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern elektronische Dienstleistungen erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer im eigenen Mitgliedstaat anmelden und abführen. So sollen Steuerhemmnisse und die steuerliche Belastung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt gesenkt werden.
Die Kommission hat in den letzten Jahren erhebliche Mittel aufgewendet, um zu gewährleisten, dass nationale Steuerverwaltungen und Unternehmen gut vorbereitet sind, so dass der Übergang zum neuen System im nächsten Jahr reibungslos verläuft. Diese Vorbereitung ist noch nicht abgeschlossen, und ergänzend soll durch eine intensive Informationskampagne dafür gesorgt werden, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Unternehmen die mit diesen wichtigen Änderungen verbundenen Vorteile umfassend nutzen können.
Hintergrund:
Die Mitgliedstaaten haben sich 2008 auf diese neuen Mehrwertsteuervorschriften verständigt. Das Inkrafttreten der Vorschriften wurde bewusst weit in die Zukunft gelegt, um allen Beteiligten genug Zeit zu geben, sich auf eine so grundlegende Umstellung vorzubereiten. Seitdem wurden Durchführungsvorschriften, IT-Spezifikationen, Leitlinien, etc. ausgearbeitet, und die Kommission arbeitet aktiv mit allen betroffenen Parteien zusammen, um eine reibungslose Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 1.1.2015 zu gewährleisten.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.