29.08.2018

Anwendung der Zinsinformationsverordnung für Aruba und Sint Maarten

Die Bundesrepublik Deutschland, Aruba und Sint Maarten haben sich verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem 31.12.2016 geleistet werden. Für Aruba und Sint Maarten ist die Zinsinformationsverordnung für nach dem 31.12.2016 zufließende Zinszahlungen nicht mehr anzuwenden.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 3.8.2018 - IV C 1 -S 2402-a/0 :022, DOK2018/0635933

Zinsinformationsverordnung

Beraterhinweis: Hintergrund ist die Abschaffung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie mit Wirkung ab 1.1.2016 durch den Rat der Europäischen Union. Nach dem BMF-Schreiben v. 29.3.2017 - IV C 1 - S 2402-a/15/10001:006, BStBl. I 2017, 704 haben sich die Bundesrepublik Deutschland und die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man darauf verständigt, das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 geleistet werden. Für Aruba und Sint Maarten wurde dagegen die Zinsinformationsverordnung m vorgenannten BMF-Schreiben auch für nach dem 31.12.2015 zufließende Zinszahlungen für weiterhin anwendbar erklärt.
 

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