Anwendung des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen
BMF-Schreiben
BMF-Scheiben v. 19.6.2020 - IV C 3 -S 2221/19/10058 :001, DOK 2020/0460035
EStG § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a
Das BMF hat die aktualisierte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG erbringen, bekannt gegeben.
Das BMF-Schreiben enthält zudem den Hinweis, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.
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EStG § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a
Das BMF hat die aktualisierte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG erbringen, bekannt gegeben.
Das BMF-Schreiben enthält zudem den Hinweis, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.