Anwendung von BMF-Schreiben
BMF-Schreiben i.d.S. sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten, der von den Ländern verwalteten und der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die in der Anlage zum o. a. BMF-Schreiben vom 27.3.2012 aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben sind nachrichtlich in der Anlage 2 (gemeinsame Liste der im BMF-Schreiben vom 27.3.2012 und in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.6.2012 aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder) aufgeführt.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Volltext des BMF-Schreibens (PDF-Datei).
- Das Schreiben zur Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 8.4.2013 ergangen sind, finden Sie hier (PDF-Datei).
- Die Anlage 1 - Gemeinsame Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder finden Sie hier (PDF-Datei).
- Die Anlage 2 - Gemeinsame Liste der im BMF-Schreiben vom 27.3.2012 und in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.6.2012 aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder finden Sie hier (PDF-Datei)