Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
BMF-SchreibenInvStG 2018 §§ 6, 21
Die Anwendungsfragen zu § 6 InvStG betreffen den Umfang der steuerpflichtigen Einkünfte und den Steuerabzug bei Wertpapierdarlehen und echten Pensionsgeschäften, die Übertragung von rechten und Pflichten aus einem Wertpapierdarlehen oder einem echten Wertpapierpensionsgeschäft, die Mitteilungspflicht und die Steuererhebung bei fehlendem Steuerabzug sowie die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Zu § 21 InvStG weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass die Regelung den Rechtsgedanken des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG enthält und daher der Begriff des "wirtschaftlichen Zusammenhangs" gleichermaßen wie in § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG als Veranlassungszusammenhang auszulegen ist. § 21 InvStG ist u.a. auf solche Finanzierungsaufwendungen anzuwenden, die aus Verbindlichkeiten stammen, die durch die Anschaffung von Investmentanteilen veranlasst sind, die dem Teilfeststellungsverfahren unterliegen.