Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.5.2019 - IV C 1 - S 1980-1/16/10010:001, DOK 2019/0415199
InvStG
Mit dem Anwendungsschreiben im Umfang von 151 Seiten nimmt die Finanzverwaltung umfassend zur Anwendung des ab 1.1.2018 geltenden InvStG Stellung. Inhaltlich befasst sich das Schreiben im Einzelnen mit den Regelungen der §§ 1 - 12, 15 - 24, 50 und 56. Die dortigen Regelungen sind auf alle offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden.
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InvStG
Mit dem Anwendungsschreiben im Umfang von 151 Seiten nimmt die Finanzverwaltung umfassend zur Anwendung des ab 1.1.2018 geltenden InvStG Stellung. Inhaltlich befasst sich das Schreiben im Einzelnen mit den Regelungen der §§ 1 - 12, 15 - 24, 50 und 56. Die dortigen Regelungen sind auf alle offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden.