07.06.2019

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung

Mit BMF-Schreiben v. 21.5.2019 hat die Finanzverwaltung ein umfangreiches Anwendungsschreiben zum neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) veröffentlicht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 21.5.2019 - IV C 1 - S 1980-1/16/10010:001, DOK 2019/0415199

InvStG

Mit dem Anwendungsschreiben im Umfang von 151 Seiten nimmt die Finanzverwaltung umfassend zur Anwendung des ab 1.1.2018 geltenden InvStG Stellung. Inhaltlich befasst sich das Schreiben im Einzelnen mit den Regelungen der §§ 1 - 12, 15 - 24, 50 und 56. Die dortigen Regelungen sind auf alle offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden.
 
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