14.08.2020

Anwendungsfragen zum InvStG ab 1.1.2018

Mit BMF-Schreiben v. 28.7.2020 hat die Finanzverwaltung in einem Antwortschreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes beantwortet.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 28.7.2020 - IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :003

InvStG

Das BMF nimmt in seinem Antwortschreiben u.a. zu folgenden Punkten Stellung:
  • Abstandnahme oder Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei Fremddepots
  • Bescheinigungen und Nachweise
  • Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden
  • Steuerabzug und Abstandnahme bei Investmenterträgen
  • Besteuerung des Wertzuwachses bei Abwicklung eines Investmentfonds
  • Abzug der Vorabpauschale bei Veräußerungsgewinnermittlung mangels Liquidität
  • Vorabpauschale bei Teilfreistellungswechsel
  • Fiktive Veräußerung aufgrund von Teilfreistellungswechsel
  • Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Investmenterträgen.
BMF online
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