02.03.2018

Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Mit BMF-Schreiben v. 20.2.2018 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben v. 3.4.2017 zu § 36a EStG in zwei Randziffern neu gefasst.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 20.2.2018 - IV C 1 - S 2299/16/10002, DOK 2018/0121297

EStG § 36a

Mit BMF-Schreiben v. 3.4.2017 - IV C 1 - S 2299/16/10002, BStBl. I 2017, 726 hatte die Finanzverwaltung umfassend zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach der neu in das EStG aufgenommenen Vorschrift des § 36a EStG Stellung genommen. Neu gefasst wurde nun Rz 15 (Aufzählung der insbesondere in Betracht kommenden gegenläufigen Ansprüche) sowie Rz. 114 (Inhalt der nicht formgefundenen Anzeige).

BMF online
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