12.11.2015

Ausgaben für Schornsteinfeger voll als Handwerkerleistung steuerbegünstigt

Mit Schreiben vom 10.11.2015 (- IV C 4 - S 2296-b/07/0003:007 DOK 2015/0960049 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) bekannt gemacht, dass für Schornsteinfegerleistungen künftig rückwirkend in allen noch offenen Fällen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG gewährt wird. Offen ist ein Steuerfall, wenn er noch nicht veranlagt wurde oder der Steuerbescheid noch geändert werden kann, etwa weil der Steuerpflichtige Einspruch eingelegt hat.

Bislang wurden nur bestimmte Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen als Handwerkerleistungen begünstigt. Hierzu zählten insbesondere Schornstein-Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten. Nicht begünstigt wurden hingegen Mess- oder Überprüfungsarbeiten und die ebenfalls vom Schornsteinfeger durchgeführte Feuerstättenschau. Diese Aufteilung ist künftig hinfällig.

Durch einen entsprechenden Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder werden nun sämtliche oben genannten Aufwendungen bei der Steuererklärung berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige einen Antrag nach § 35a Abs. 3 EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen stellt. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 € pro Jahr. Begünstigt sind ausschließlich Arbeitskosten.

Der Beschluss folgt einer Entscheidung des BFH vom 6.11.2014 (VI R 1/13). Derzufolge ist die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes, z.B. die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker, ebenso eine Handwerkerleistung i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG, wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. An der anderslautenden Regelung im Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 10.1.2014 (BStBl I 2014, Seite 75) wird nicht mehr festgehalten.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie das Schreiben hier.

BMF PM 11.11.2015
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