04.12.2020

Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG

Mit BMF-Schreiben v. 11.11.2020 hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 u. 3 EStG v. 15.12.2017 - IV C 1 - S 2401/08/10001:018, BStBl. I 2018, 13 in Teilbereichen geändert.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 11.11.2020 - IV C 1 - S 2401/19/10003 :001, DOK2020/1162395

EStG § 45a

Die Änderungen/Ergänzungen betreffen insbesondere Kapitalertragsteuer auf Investmenterträge sowie Gewinne und Verluste aus Termingeschäften und der Veräußerung von Aktien sowie Einkünfte aus Stillhalterprämien und die eingeschränkten Möglichkeiten der Verlustverrechnung, die ab 1.1.2021 gelten.
BMF online
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