Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 11.11.2020 - IV C 1 - S 2401/19/10003 :001, DOK2020/1162395
EStG § 45a
Die Änderungen/Ergänzungen betreffen insbesondere Kapitalertragsteuer auf Investmenterträge sowie Gewinne und Verluste aus Termingeschäften und der Veräußerung von Aktien sowie Einkünfte aus Stillhalterprämien und die eingeschränkten Möglichkeiten der Verlustverrechnung, die ab 1.1.2021 gelten.
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EStG § 45a
Die Änderungen/Ergänzungen betreffen insbesondere Kapitalertragsteuer auf Investmenterträge sowie Gewinne und Verluste aus Termingeschäften und der Veräußerung von Aktien sowie Einkünfte aus Stillhalterprämien und die eingeschränkten Möglichkeiten der Verlustverrechnung, die ab 1.1.2021 gelten.