19.06.2020

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020

Der Entwurf befasst sich umfangreich mit den Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze, entsprechenden Übergangsregelungen sowie der nachfolgenden erneuten Anhebung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2021.

BMF-Schreiben
Entwurf eines BMF-Schreibens Stand 11.6.2020 - III C 2 -S 7030/20/10009 :004, DOK2020/0562372

UStG § 12

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF- Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Auf seiner Internet - Seite hat das BMF jedoch bereits den Entwurf des BMF - Schreibens mit Stand vom 11. Juni 2020 veröffentlicht.
BMF online
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