Begriff der Werklieferung/Werkleistung
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v.11.3.2021 - III C 2 - S 7112/19/10001 :001, DOK 2021/0233066
UStG § 3
Mit BMF-Schreiben v. 1. 10. 2020 - III C 2 - S 7112/19/10001 :001, BStBl. I 2020, 983 hatte die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung bezüglich des Vorliegens von Werklieferungen an die Rechtsprechung des BFH angepasst (BFH v. 22.8.2013 - V R 37/10, BStBl. II 2014, 128), jedoch bei vor dem 1.1.2021 entstandener Umsatzsteuer nicht beanstandet, wenn Unternehmer entsprechend der bisherigen Fassung des Abschnitts 3.8 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass verfahren. Die zeitliche Komponente dieser Anwendungsregelung wurde nun durch den 1.7.2021 ersetzt.
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UStG § 3
Mit BMF-Schreiben v. 1. 10. 2020 - III C 2 - S 7112/19/10001 :001, BStBl. I 2020, 983 hatte die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung bezüglich des Vorliegens von Werklieferungen an die Rechtsprechung des BFH angepasst (BFH v. 22.8.2013 - V R 37/10, BStBl. II 2014, 128), jedoch bei vor dem 1.1.2021 entstandener Umsatzsteuer nicht beanstandet, wenn Unternehmer entsprechend der bisherigen Fassung des Abschnitts 3.8 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass verfahren. Die zeitliche Komponente dieser Anwendungsregelung wurde nun durch den 1.7.2021 ersetzt.