11.03.2021

Begriff der Werklieferung/Werkleistung

Mit BMF-Schreiben v. 11.3.2021 hat die Finanzverwaltung die Anpassung des Abschnitts 3.8 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vorgenommen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v.11.3.2021 - III C 2 - S 7112/19/10001 :001, DOK 2021/0233066

UStG § 3

Mit BMF-Schreiben v. 1. 10. 2020 - III C 2 - S 7112/19/10001 :001, BStBl. I 2020, 983 hatte die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung bezüglich des Vorliegens von Werklieferungen an die Rechtsprechung des BFH angepasst (BFH v. 22.8.2013 - V R 37/10, BStBl. II 2014, 128), jedoch bei vor dem 1.1.2021 entstandener Umsatzsteuer nicht beanstandet, wenn Unternehmer entsprechend der bisherigen Fassung des Abschnitts 3.8 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass verfahren. Die zeitliche Komponente dieser Anwendungsregelung wurde nun durch den 1.7.2021 ersetzt.
BMF online
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