Behandlung der Konzessionsabgabe unter § 2b UStG
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.8.2020 - III C 2 -S 7107/19/10007 :005, DOK 2020/0767842
UStG § 2b
Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit der Umsatzsteuerbarkeit bei privatrechtlichen Verträgen, der steuerbefreiten Grundstücksüberlassung nach § 4 Nr. 12 UStG sowie mit der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird in Abschnitt 2b.1 nach Absatz 9 ein neuer Absatz 10 zur Behandlung der Konzessionsabgabe unter § 2b UStG angefügt, der auf dieses BMF-Schreiben v. 5.8.2020 verweist.
Für die Anwendbarkeit der Grundsätze zu § 2b UStG sind die Übergangsregelungen des § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG zu beachten. Demnach gelten die Grundsätze - vorbehaltlich einer abgegeben Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG - für Umsätze ab dem 1. Januar 2017.
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UStG § 2b
Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit der Umsatzsteuerbarkeit bei privatrechtlichen Verträgen, der steuerbefreiten Grundstücksüberlassung nach § 4 Nr. 12 UStG sowie mit der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird in Abschnitt 2b.1 nach Absatz 9 ein neuer Absatz 10 zur Behandlung der Konzessionsabgabe unter § 2b UStG angefügt, der auf dieses BMF-Schreiben v. 5.8.2020 verweist.
Für die Anwendbarkeit der Grundsätze zu § 2b UStG sind die Übergangsregelungen des § 27 Abs. 22 und Abs. 22a UStG zu beachten. Demnach gelten die Grundsätze - vorbehaltlich einer abgegeben Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG - für Umsätze ab dem 1. Januar 2017.