Bekanntmachung der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
BMF-Schreiben
Öffentliche Bekanntgabe des BMF v. 30.3.2022 - BStBl. I 2022, 205
Die elektronischen Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab dem 1.7.2022 über "Mein Elster" bereitgestellt.
Zur Abgabe der Feststellungserklärung sind folgende Personen verpflichtet:
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Die elektronischen Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden ab dem 1.7.2022 über "Mein Elster" bereitgestellt.
Zur Abgabe der Feststellungserklärung sind folgende Personen verpflichtet:
- Eigentümer eines Grundstücks in den o.g. Ländern.
- Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in den o.g. Ländern.
- Bei Grundstücken in den o.g. Ländern, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete).
- Bei Grundstücken in den o.g. Ländern mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes.
Maßgebend für die persönliche Erklärungspflicht sind die Verhältnisse am 1.1.2022.