Bekanntmachung der Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie (WoP)
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 29.7.2020 - IV C 5 - S 1961/19/10002 :001
WoPG
Die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 4a WoPG) an die Länder bzw. an die Bausparkassen sowie die Verfahrensbeschreibung für die Wohnungsbauprämie werden mit der dem Schreiben beigefügten Anlage bekannt gemacht. Die Datenübermittlungen sind spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Grundlage der neuen Datensatzbeschreibung durchzuführen.
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WoPG
Die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 4a WoPG) an die Länder bzw. an die Bausparkassen sowie die Verfahrensbeschreibung für die Wohnungsbauprämie werden mit der dem Schreiben beigefügten Anlage bekannt gemacht. Die Datenübermittlungen sind spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Grundlage der neuen Datensatzbeschreibung durchzuführen.