20.08.2020

Bekanntmachung der Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie (WoP)

Mit Schreiben-Schreiben v. 29.7.2020 hat das BMF die Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie (WoP) durch die beim Land Berlin eingerichtete Zentrale Produktionsstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie (ZPS ZANS) sowie die Datensatzbeschreibung für Mitteilungen zur WoP gem. § 4a WoPG der BSK an die ZPS ZANS bzw. der ZPS ZANS an die Länder sowie die Datensatzbeschreibung für Rückmeldungen zur WoP gem. § 4a WoPG der Länder an die ZPS ZANS bzw. der ZPS ZANS an die BSK durch Datenfernübertragung bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 29.7.2020 - IV C 5 - S 1961/19/10002 :001

WoPG

Die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 4a WoPG) an die Länder bzw. an die Bausparkassen sowie die Verfahrensbeschreibung für die Wohnungsbauprämie werden mit der dem Schreiben beigefügten Anlage bekannt gemacht. Die Datenübermittlungen sind spätestens ab dem 1. Januar 2021 auf Grundlage der neuen Datensatzbeschreibung durchzuführen.
BMF online
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