Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021
Bekanntmachung v. 9. 9. 2020 - IV C 5 - S 2533/19/10030 :002
EStG § 51 Abs. 4 Nr. 1
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Dies ist nun im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erfolgt. Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 9. 9. 2019 IV C 5 - S 2378/10002:001 (BStBl I Seite 911) zu beachten.
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EStG § 51 Abs. 4 Nr. 1
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Dies ist nun im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erfolgt. Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 9. 9. 2019 IV C 5 - S 2378/10002:001 (BStBl I Seite 911) zu beachten.