29.08.2018

Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2019

Mit BMF-Schreiben v. 24.8.2018 hat die Finanzverwaltung das Muster für die Lohnsteuer - Anmeldung 2018 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
BMF-Scheiben v. 24.8.2018 - IV C 5 - S 2533/18/10002, DOK 2018/0664208

EStG § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2019 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die "Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2019" hat das BMF nun bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (BMF-Schreiben v. 3. 4. 2012 - IV A 5 - O 1000/07/10086-07//IV A 3 - S 0321/07/10004, BStBl. I 2012, 522). Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen (weitere Informationen können unter www.elster.de eingesehen werden).
 

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