Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 13.9.2023 - IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004, DOK 2023/0881378
KassenSichV § 4
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) Version 1.0 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler erarbeitet.
Die DSFinV-TW in der Version 1.0 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
ttps://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleTaxameter/digitaleSchnittstelleTaxameter_node.html
Die DSFinV-TW in der Version 1.0 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1.1.2024 erfolgen, anzuwenden. Die Version 1.0 kann aber auch schon vor dem 1.1.2024 angewendet werden.
BMF online
KassenSichV § 4
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) Version 1.0 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler erarbeitet.
Die DSFinV-TW in der Version 1.0 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:
ttps://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleTaxameter/digitaleSchnittstelleTaxameter_node.html
Die DSFinV-TW in der Version 1.0 ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1.1.2024 erfolgen, anzuwenden. Die Version 1.0 kann aber auch schon vor dem 1.1.2024 angewendet werden.