14.08.2020

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Mit BMF-Schreiben v. 7.8.2020 hat die Finanzverwaltung auf das geänderte Schutzprofil "Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme" BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0 hingewiesen.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 7.8.2020 - V A 4 - S 0316-a/20/10011 :001, DOK 2020/0794159

KassenSichV § 5

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV das Schutzprofil "Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme" BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0 überarbeitet. Grundsätzlich ist auch eine Fortführung der Zertifizierung nach der ersten Fassung des Schutzprofils in Version 0.75 möglich; gleiches gilt für die Re-Zertifizierung von bereits nach der ersten Fassung zertifizierten Produkten, sofern nur geringfügige Anpassungen am Produkt vorgenommen wurden. Das geänderte Schutzprofil 1.0 ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Schutzprofil "Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme" BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0.
BMF online
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