Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 29.6.2023 - IV D 2 - S 0316-a/19/10012 :005, DOK 2023/0582183
KassenSichV § 5
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben. Mit BMF-Schreiben v. 29.6.2023 wurde nun darauf hingewiesen, dass die Technischen Richtlinien überarbeitet wurden und auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik aufgerufen werden können.
Gleichzeitig wurden die BMF-Schreiben v. 28.2.2019 (BStBl I 2019, 206), v. 16.12.2019 (BStBl I 2020, 58), v. 24.2.2022 (BStBl I 2022, 179) und v. 24.3.2023 (BStBl I 2023, 607) vollständig aufgehoben.
BMF online
KassenSichV § 5
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben. Mit BMF-Schreiben v. 29.6.2023 wurde nun darauf hingewiesen, dass die Technischen Richtlinien überarbeitet wurden und auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik aufgerufen werden können.
Gleichzeitig wurden die BMF-Schreiben v. 28.2.2019 (BStBl I 2019, 206), v. 16.12.2019 (BStBl I 2020, 58), v. 24.2.2022 (BStBl I 2022, 179) und v. 24.3.2023 (BStBl I 2023, 607) vollständig aufgehoben.