Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 2.12.2019 - IV C 7 -S 3104/19/10001 :003, DOK 2019/1043525
BewG § 14
Mit BMF-Schreiben v. 2.12.2019 hat die Finanzverwaltung gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gemacht, die nach der am 5. 11. 2019 veröffentlichten Sterbetafel 2016/2018 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2020 anzuwenden sind.
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BewG § 14
Mit BMF-Schreiben v. 2.12.2019 hat die Finanzverwaltung gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gemacht, die nach der am 5. 11. 2019 veröffentlichten Sterbetafel 2016/2018 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2020 anzuwenden sind.