Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 28.10.2020 - IV C 7 - S 3104/19/10001 :005, DOK 2020/0990919
BewG § 14
Auf der Grundlage von § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG wurden die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gemacht, die nach der am 29. September 2020 veröffentlichten Sterbetafel 2017/2019 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden sind.
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BewG § 14
Auf der Grundlage von § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG wurden die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gemacht, die nach der am 29. September 2020 veröffentlichten Sterbetafel 2017/2019 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden sind.