15.11.2018

Beschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG

Mit BMF-Schreiben v. 2.11.2018 hat die Finanzverwaltung ein neues, aktualisiertes Anwendungsschreiben zu § 4 Abs. 4a EStG vorgelegt.

BMF-Schreiben
BMF - Schreiben v. 2.11.2018 - IV C 6 - S 2144/07/10001:007, DOK 2018/0223681

EStG § 4 Abs. 4a

Die ab Veranlagungszeitraum 1999 geltende Vorschrift des § 4Abs. 4a EStG zur Beschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs war im Verlauf der Jahre bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Verfahren, deren Ausgang nicht immer mit der Gesetzesauslegung durch die Finanzverwaltung korrespondierte. Diese hat nun die Rechtsentwicklung zum Anlass genommen, um die Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG erneut umfassend durch einen Anwendungserlass zu regeln, der sich schwerpunktmäßig mit den Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a Satz 2 EStG) der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages (§ 4 Abs. 4a Sätze 3 und 4 EStG), den Schuldzinsen aus Investitionsdarlehen (§ 4 Abs. 4a Satz 5 EStG), den Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften sowie den Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3, § 5a und § 13a EStG auseinandersetzt.

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