Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.12.2024 - IV C 2 - S 2144-i/21/10010 :014, DOK 2024/1082677
EStG § 4k
§ 4k EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der AntiSteuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG) vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2021, 2035) eingeführt, um Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen zu neutralisieren.
Das nun ergangene BMF-Schreiben beschäftigt sich ausführlich mit den Anwendungsvoraussetzungen des § 4k EStG in sachlicher Hinsicht (gesetzliche Regelungen im Einzelnen, Besteuerungsinkongruenzen, Beweislastverteilung, Nachweispflichten), mit dem persönlichen Anwendungsbereich sowie mit der zeitlichen Anwendung.
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EStG § 4k
§ 4k EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der AntiSteuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG) vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2021, 2035) eingeführt, um Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen zu neutralisieren.
Das nun ergangene BMF-Schreiben beschäftigt sich ausführlich mit den Anwendungsvoraussetzungen des § 4k EStG in sachlicher Hinsicht (gesetzliche Regelungen im Einzelnen, Besteuerungsinkongruenzen, Beweislastverteilung, Nachweispflichten), mit dem persönlichen Anwendungsbereich sowie mit der zeitlichen Anwendung.