01.03.2019

Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder

Mit BMF-Schreiben v. 19.2.2019 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der bislang amtlich nicht veröffentlichten Entscheidung des BFH v. 9.1.2013 - I R 33/11 die bisherige Regelung (BMF-Schreiben v. 13. 6. 2005 - IV B 2 - S 2137 - 30/05, BStBl I 2005, 715) aufgehoben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 19.2.2019 - IV C 6 -S 2133/13/10002, DOK 2019/0058072

EStG §§ 5 - 7

Der BFH hat mit Urteil v. 9. 1. 2013 - I R 33/11, BFH/NV 2013, 1009 umfassend zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder Stellung genommen. Die dortigen Ausführungen stehen teilweise im Gegensatz zur bisher von der Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 13. 6. 2005 - IV B 2 - S 2137 - 30/05, BStBl I 2005, 715 vertretenen Rechtsauffassung.

Nachdem die Entscheidung I R 33/11 über Jahre zurückgehalten wurde, hat sich das BMF nun zur amtlichen Veröffentlichung und damit zur verbindlichen Anwendung der vom BFH aufgestellten Rechtsgrundsätze entschlossen. Damit einhergehend wurde das diesen Grundsätzen zum Teil entgegenstehende BMF-Schreiben vom 13. 6. 2005 aufgehoben.
 

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