03.02.2014

BMF-Schreiben: Zuschüsse an Arbeitnehmer für ausländische gesetzliche Krankenversicherungen können unter § 3 Nr. 62 EStG fallen

Mit Schreiben vom 30.1.2014 (- IV C 5 - S 2333/13/10004 - DOK 2014/0079071) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) festgestellt, dass Zuschüsse eines inländischen Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung zumindest innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie im Verhältnis zur Schweiz unter den Anwendungsbereich des § 3 Nr. 62 EStG fallen. Damit reagierte das Ministerium auf ein BFH-Urteil vom 12.1.2011 (Az.: I R 49/10).

Der BFH hatte im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 18.5.2004, Az.:VI R 11/01 und vom 28.5.2009, Az.: VI R 27/06 entschieden, dass Zuschüsse zu einer Krankenversicherung, die ein inländischer Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in der französischen gesetzlichen Krankenversicherung leistet, nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei sind. Die Richter waren der Ansicht, dass die Steuerfreiheit nicht greife, weil eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zu Zahlungen des Zuschusses fehle. Der BFH hatte sich in seinem Urteil der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Vorinstanz angeschlossen (FG München v. 21.5.2010, Az.: 8 K 3773/07).

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hierzu mitgeteilt, dass entgegen der Auffassung der Finanzgerichtsbarkeit gleichwohl eine sozialrechtliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers nach § 257 Abs. 1 SGB V bestehe, da die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung zumindest innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie im Verhältnis zur Schweiz nach Art. 5b der Verordnung (EG) Nummer 883/2004 so zu behandeln sei, als ob eine (freiwillige) Mitgliedschaft bei einer inländischen gesetzlichen Krankenkasse begründet worden wäre.

Fazit:
Infolgedessen gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Zuschüsse eines inländischen Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer für dessen Versicherung in einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung zumindest innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie im Verhältnis zur Schweiz fallen unter den Anwendungsbereich des § 3 Nr. 62 EStG, weil auf Grund von Art. 5b der Verordnung (EG) Nummer 883/2004 eine gesetzliche Zuschusspflicht nach § 257 Abs. 1 SGB V besteht. Das BFH-Urteil vom 12.1.2011 (Az.: I R 49/10) ist nicht mehr allgemein anzuwenden, soweit der BFH von anderen Rechtsgrundsätzen ausgegangen war. Dies gilt in allen offenen Fällen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Volltext des Schreibens (pdf-Format).

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