BMF veröffentlicht Referentenentwurf zum JStG 2019
Neben einzelnen Regelungen zur Förderung der Elektromobilität, wie z.B. der bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Sonderabschreibung für neue Elektrolieferfahrzeuge von 50% im Anschaffungsjahr, hat der Gesetzentwurf vor allem den Regelungsinhalt eines typischen Jahressteuergesetzes. Enthalten sind eine Reihe von Reaktionen auf BFH-Rechtsprechung vor allem im Einkommensteuerrecht, einzelne Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und eine Vielzahl von Änderungen im Umsatzsteuerrecht, auch zur Anpassung an EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH. Schriftliche Stellungnahmen sollen bis zum 5.6.2019 eingereicht werden. Danach erfolgt die Kabinettbefassung, damit das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende abgeschlossen werden kann.
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Für den auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Referentenentwurf klicken Sie bitte hier.
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