27.04.2017

Bundestag beschließt StUmgBG und Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Der Deutsche Bundestag hat am 27.4.2017 in 2. und 3. Lesung das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz und das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen jeweils in der Fassung von Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses beschlossen.

Gegenüber dem Regierungsentwurf neu hinzugekommen sind im Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (www.steuerberater-center.de/media/1812127-V.pdf) u.a. Änderungen im Lohnsteuerverfahrensrecht und im Kindergeldrecht sowie die Bekräftigung der Erbschaftsteuerpflicht von Abfindungszahlungen an weichende Erbprätendenten.

Im Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (www.steuerberater-center.de/media/1812128-V.pdf) wurden neu aufgenommen u.a. die Anhebung des Grenzbetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 € auf 800 € sowie eine umfangreiche Regelung zur Steuerbegünstigung von Sanierungserträgen, nachdem der Große Senat des BFH entschieden hatte, dass der frühere "Sanierungserlass" des BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt.
Verlag Dr. Otto Schmidt
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