Bundestag verlängert Steuerbefreiung für E-Autos
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes:
Kern der Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31.12.2030 befristet. "Um die Nachfrage deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken", ist zudem eine "noch stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor" geplant, heißt es im Entwurf.
Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Steuer in Höhe von 30 € im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31.12.2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31.12.2025, nicht erhoben. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen besonders mittelständische Betriebe entlastet werden.
Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor. Einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, die sich für ein Bonus-Malus-System für erstzugelassene Pkw einsetzten, lehnte der Bundestag ab. Abgestimmt werden sollte ursprünglich auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der "schnellstmöglich" eine Reform der Kfz-Steuer fordert. Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.
Deutscher Bundestag PM vom 17.9.2020
Kern der Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31.12.2030 befristet. "Um die Nachfrage deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken", ist zudem eine "noch stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor" geplant, heißt es im Entwurf.
Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Steuer in Höhe von 30 € im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31.12.2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31.12.2025, nicht erhoben. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen besonders mittelständische Betriebe entlastet werden.
Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor. Einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, die sich für ein Bonus-Malus-System für erstzugelassene Pkw einsetzten, lehnte der Bundestag ab. Abgestimmt werden sollte ursprünglich auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der "schnellstmöglich" eine Reform der Kfz-Steuer fordert. Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.