27.03.2020

Corona-Hilfen im Steuer- und Wirtschaftsrecht

Aktuell werden zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern. Der folgende Beitrag hat die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst.

Mit einem BMF-Schreiben vom 19.3.2020 werden für das ganze Jahr 2020 zahlreiche Stundungsmöglichkeiten für fällige und fällig werdende Steuern eröffnet. Mit gleich lautenden Ländererlassen vom 19.3.2020 wird die Anpassung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ermöglicht. Ein Überblick über die verschiedenen Hilfsmaßnahmen findet sich auf der Themenseite des Bundesfinanzministeriums zum Corona-Schutzschild.

Auch der Gesetzgeber hat rasch gehandelt. Mit dem sog. Sozialschutz-Paket werden Hilfen für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige ermöglicht. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht schafft ein Moratorium für die Erfüllung vertraglicher Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen. Die Ausdehnung des Kurzarbeitergelds erfolgte bereits mit Gesetz vom 13.3.2020.

Verlag Dr. Otto Schmidt
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