12.05.2020

Corona-Steuerhilfegesetz eingebracht

Die Bundesregierung und die Fraktionen von CDU/CDU und SPD haben parallel den Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes eingebracht, der am 15.5. im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll.

BR-Drucks. 221/20

Wesentlicher Inhalt sind die befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19% auf 7% sowie die ebenfalls befristete Steuerfreistellung von Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis auf 80%. Geplant sind außerdem die Verlängerung des Übergangszeitraums für den Übergang zur Besteuerung nach § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie die Verlängerung bestimmter Rückwirkungszeiträume im UmwStG.
Bundesregierung
Zurück