Corona-Steuerhilfegesetz eingebracht
BR-Drucks. 221/20
Wesentlicher Inhalt sind die befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19% auf 7% sowie die ebenfalls befristete Steuerfreistellung von Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis auf 80%. Geplant sind außerdem die Verlängerung des Übergangszeitraums für den Übergang zur Besteuerung nach § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie die Verlängerung bestimmter Rückwirkungszeiträume im UmwStG.
Bundesregierung
Wesentlicher Inhalt sind die befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19% auf 7% sowie die ebenfalls befristete Steuerfreistellung von Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis auf 80%. Geplant sind außerdem die Verlängerung des Übergangszeitraums für den Übergang zur Besteuerung nach § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie die Verlängerung bestimmter Rückwirkungszeiträume im UmwStG.