Deutsch-dänisches Steuerabkommen
Verwaltungsanweisung
Das am 1. Oktober 2020 in Kopenhagen unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Das Änderungsprotokoll zum DBA-Dänemark setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Dänemark um und nimmt weitere Anpassungen des DBA-Dänemark an den derzeitigen internationalen Standard vor (u. a. Informationsaustausch, Authourised OECD Approach).
BMF online
Das Änderungsprotokoll zum DBA-Dänemark setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Dänemark um und nimmt weitere Anpassungen des DBA-Dänemark an den derzeitigen internationalen Standard vor (u. a. Informationsaustausch, Authourised OECD Approach).