11.12.2020

Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2019 beginnende Wirtschaftsjahre mit den USA

Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2020 hat die Finanzverwaltung die gemeinsame Erklärung der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und der zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2019 beginnende Wirtschaftsjahre bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 8.12.2020 - IV B 6 - S 1315/19/10050 :004, DOK 2020/1265907

DBA-USA

Die gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, durch den Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen - in Analogie zu den ausgetauschten Informationen im Rahmen der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte - die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, zu verbessern, um erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu bewerten.

Die gemeinsame Erklärung wird für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem 1. Januar 2019 und vor dem 1. Januar 2020 beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne - Austausch im März 2021 - angewendet. Der spontane Austausch länderbezogener Berichte wird damit für ein Jahr fortgeführt. Analog wurde bereits in den letzten drei Jahren der Austausch länderbezogener Berichte für die Wirtschaftsjahre 2016, 2017 und 2018 vorgenommen.

Der Spontanaustausch wird nach Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens für das am 14. August 2020 in Berlin gezeichnete Regierungsabkommen mit den USA über den automatischen Informationsaustausch durch den automatischen Informationsaustausch abgelöst.
BMF online
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