E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.3 v. 1.4.2019
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 2.7.2019 - IV C 6 - S 2133-b/19/10001, DOK 2019/0523961
EStG § 5b
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen (Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF- Schreibens v. 28.9.2011 - IV C 6 - S 2133-b/11/10009 (BStBl. I 2011, 855) genannten Bilanzen sowie Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2019 aufzustellen sind. Dabei beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2019 oder 2019/2020 verwendet werden. Änderungen ergeben sich bei der Umsetzung des InvStG 2018 sowie bei der Ergebnisverteilung bei Personengesellschaften.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit den neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2019 und für Echtfälle ab Mai 2020 gegeben sein.
Die aktualisierten Taxonomien sowie die einzelnen Änderungen in den Taxonomien können unter www.esteuer.de abgerufen werden.
BMF online
EStG § 5b
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen (Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des BMF- Schreibens v. 28.9.2011 - IV C 6 - S 2133-b/11/10009 (BStBl. I 2011, 855) genannten Bilanzen sowie Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2019 aufzustellen sind. Dabei beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2019 oder 2019/2020 verwendet werden. Änderungen ergeben sich bei der Umsetzung des InvStG 2018 sowie bei der Ergebnisverteilung bei Personengesellschaften.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit den neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2019 und für Echtfälle ab Mai 2020 gegeben sein.
Die aktualisierten Taxonomien sowie die einzelnen Änderungen in den Taxonomien können unter www.esteuer.de abgerufen werden.