E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 vom 1.4.2023
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 9.6.2023 - IV C 6 - S 2133-b/22/10002 :002, DOK 2023/0558710
EStG § 5b
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-9. v. 28.9.2011 - IV C 6 - S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, 855 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2023 aufzustellen sind. Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.
Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2023 und für Echtfälle ab Mai 2024 gegeben sein. Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.
BMF online
EStG § 5b
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2023 beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-9. v. 28.9.2011 - IV C 6 - S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, 855 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2023 aufzustellen sind. Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.
Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2023 und für Echtfälle ab Mai 2024 gegeben sein. Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.