Einordnung in Betriebsgrößenklassen
BMF-SchreibenNach § 3 BpO 2000 werden Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, in Größenklassen (Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe und Kleinstbetriebe) eingeteilt. § 3 Satz 2 BpO 2000 regelt, dass der Stichtag, der maßgebende Besteuerungszeitraum und die Merkmale für diese Einordnung jeweils von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem BMF durchgeführt werden. In Ausübung dieser Ermächtigung hat das BMF nun mit Schreiben v. 13.4.2018 ab 1.1.2019 maßgebende neue Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung von Betrieben in die jeweilige Betriebsgrößenklasse festgelegt.