Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 24.11.2023 - IV D 3 - S 1451/19/10001 :001, DOK 2023/1019019
BpO § 3
Die Finanzverwaltung hat das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen nach dem Stand vom 1. Januar 2024 bekanntgegeben. In der dem BMF - Schreiben angefügten Anlage sind die Änderungen gegenüber dem Stand 2022 gekennzeichnet.
Die Finanzbehörden sind gehalten, die Umstellung zum 1. Januar 2024 einheitlich nach der beigefügten Liste vorzunehmen.
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BpO § 3
Die Finanzverwaltung hat das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen nach dem Stand vom 1. Januar 2024 bekanntgegeben. In der dem BMF - Schreiben angefügten Anlage sind die Änderungen gegenüber dem Stand 2022 gekennzeichnet.
Die Finanzbehörden sind gehalten, die Umstellung zum 1. Januar 2024 einheitlich nach der beigefügten Liste vorzunehmen.