Einsprüche wegen Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Kilometergeldansatzes bei Dienst- oder Geschäftsreisen erfolglos
Der BFH hat mit Beschluss vom 15.3.2011 (VI B 145/10) entschieden, dass kein Verstoß gegen das GG vorliegt. Das BVerfG hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20.8.2013 (2 BvR 1008/11) nicht zur Entscheidung angenommen. Die in dieser Angelegenheit eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge können somit keinen Erfolg haben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb durch Allgemeinverfügung vom 27.2.2014 diese Einsprüche und Änderungsanträge zurückgewiesen.
Auf den Webseiten des BMF finden Sie die Allgemeinverfügung hier (pdf-Format).