Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 10.5.2019 - IV C 1 - S 2252/08/10004:026, DOK 2019/0194959
EStG § 20 Abs. 2 Satz 2
Mit Urteil v. 12.6.2018 - VIII R 32/16 hat der BFH entschieden, dass eine Veräußerung im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der angefallenen Veräußerungskosten abhängig ist. Die Finanzverwaltung wird die Entscheidung amtlich veröffentlichen und hat daher Rz. 59 des BMF-Schreibens v. 18.1.2016 - IV C 1 - S 2252/08/10004:017 (BStBl. I 2016, 85) zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer entsprechend ergänzt. Ferner wurde Rz. 324 dahingehend ergänzt, dass nicht beanstandet wird, wenn die vorstehend erläuterte Änderung der Rz. 59 für die Kapitalertragsteuererhebung erstmals auf Kapitalerträge Anwendung findet, die ab dem 1.1.2020 zufließen.
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EStG § 20 Abs. 2 Satz 2
Mit Urteil v. 12.6.2018 - VIII R 32/16 hat der BFH entschieden, dass eine Veräußerung im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der angefallenen Veräußerungskosten abhängig ist. Die Finanzverwaltung wird die Entscheidung amtlich veröffentlichen und hat daher Rz. 59 des BMF-Schreibens v. 18.1.2016 - IV C 1 - S 2252/08/10004:017 (BStBl. I 2016, 85) zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer entsprechend ergänzt. Ferner wurde Rz. 324 dahingehend ergänzt, dass nicht beanstandet wird, wenn die vorstehend erläuterte Änderung der Rz. 59 für die Kapitalertragsteuererhebung erstmals auf Kapitalerträge Anwendung findet, die ab dem 1.1.2020 zufließen.