16.05.2019

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Mit BMF-Schreiben v. 10.5.2019 hat die Finanzverwaltung ihr BMF-Schreiben zu Zweifelsfragen zur Abgeltungsteuer v. 18.1.2016 hinsichtlich des Begriffs der Veräußerung nach § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG ergänzt.

BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 10.5.2019 - IV C 1 - S 2252/08/10004:026, DOK 2019/0194959

EStG § 20 Abs. 2 Satz 2

Mit Urteil v. 12.6.2018 - VIII R 32/16 hat der BFH entschieden, dass eine Veräußerung im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der angefallenen Veräußerungskosten abhängig ist. Die Finanzverwaltung wird die Entscheidung amtlich veröffentlichen und hat daher Rz. 59 des BMF-Schreibens v. 18.1.2016 - IV C 1 - S 2252/08/10004:017 (BStBl. I 2016, 85) zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer entsprechend ergänzt. Ferner wurde Rz. 324 dahingehend ergänzt, dass nicht beanstandet wird, wenn die vorstehend erläuterte Änderung der Rz. 59 für die Kapitalertragsteuererhebung erstmals auf Kapitalerträge Anwendung findet, die ab dem 1.1.2020 zufließen.
 
BMF online
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