Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 6.11.2023 - IV C 1 - S 2410/22/10001 :001, DOK 2023/0123768
EStG §§ 45b, 45c
Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit folgenden Problembereichen:
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EStG §§ 45b, 45c
Das BMF-Schreiben befasst sich ausführlich mit folgenden Problembereichen:
- Vergabe der Ordnungsnummer auf der Steuerbescheinigung nach § 45b Abs. 1 EStG.
- Inhalt des Meldesatzes nach § 45b Abs. 2 EStG.
- § 45b Abs. 3 EStG.
- Verfahren der Datenübermittlung nach § 45b Abs. 4 bis 6 EStG, § 45c Abs. 1 und 2 EStG Korrektur fehlerhafter Meldungen.
- Verfahren bei Ausstellung von Ersatzbescheinigungen / Ausstellung ergänzende Bescheinigung.
- Meldung des Steueridentifikationsmerkmals nach § 45b Abs. 5 EStG.
- Verfahren bei unterjährigem Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht.
- Meldung nach § 45b Abs. 4 Satz 3 EStG.
- Datenübermittlung nach § 45b Abs. 6 Satz 1 EStG.
- Datenübermittlung bei vollständiger oder teilweiser Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 45b Abs. 6 Satz 2 EStG.
- § 45b Abs. 7 Satz 3 EStG.
- § 45b Abs. 8 EStG.
- Angaben nach § 45c Abs. 1 EStG.
- Angaben gemäß § 45c Abs. 2 EStG.
- Berücksichtigung von Korrekturen nach Maßgabe des § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG.