07.06.2018

Entlastung der Beschäftigten und Selbstständigen ab 2019 in der gesetzl. Krankenversicherung

Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 2019 jeweils hälftig die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag für Selbstständige, die wenig verdienen, wird gesenkt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Entwurf zum GKV-Versicherungsentlastungsgesetz
Der Entwurf zum GKV-Versicherungsentlastungsgesetz sieht vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ab 1.1.2019 wieder paritätisch finanziert wird. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Dies gilt nicht nur wie bislang für den allg. Beitragssatz, sondern auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

Umsetzung von drei Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag
Mit dem Entwurf des GKV-Versicherungsentlastungsgesetzes werden drei Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt:

  1. Die Krankenkassenbeiträge werden paritätisch finanziert,
  2. die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der Selbstständigen wird halbiert (Wer bis zu 1.142 € pro Monat verdient, muss ab 2019 i.d.R. nur noch 171 € Beitrag pro Monat zahlen. Dies ist eine Reduzierung um 50%.) und
  3. ehemalige Bundeswehrangehörige auf Zeit werden sozial besser abgesichert (nach ihrem Dienstende können sie sich leichter in der GKV freiwillig versichern).

Aufgebaute Reserven der Krankenkassen sollen abgeschmolzen werden
Krankenkassen dürfen künftig ihren Zusatzbeitrag nur noch erheben, wenn ihre finanziellen Rücklagen geringer als ihre Ausgaben für einen Monat sind. Momentan verfügen die Krankenkassen über große finanzielle Reserven. Ab 2020 sollen daher die Rücklagen zugunsten der Versicherten abgeschmolzen werden.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten der Bundesregierung veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

Bundesregierung PM vom 6.6.2018
Zurück